Bedingungen für Instandsetzungsarbeiten und die Erstellung von Kostenvoranschlägen

Für die Durchführung von Instandsetzungsarbeiten und die Erstellung von Kostenvoranschlägen gelten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen, soweit diese nicht durch nachstehende Bedingungen zulässigerweise abgeändert werden.

1. Kostenvoranschläge sind entgeltlich und werden nur auf Verlangen erstellt. Für Kostenvoranschläge gelten die pauschalen Sätze laut „Reparaturpreise Großgeräte“. Wird innerhalb von 2 Monaten nach Erstellung des Kostenvoranschlages ein Instandsetzungsauftrag erteilt, werden die Kosten des Kostenvoranschlages bis zu der im „Reparaturpreise Großgeräte“ festgelegten Höhe vom Rechnungsbetrag für die Instandsetzung abgezogen.

2. Für Instandsetzungen wird ein Pauschalpreis für Anfahrt und Arbeitszeit sowie die tatsächlich angefallenen Materialkosten verrechnet.

3. Die Instandsetzung erfolgt nach unserer Wahl in unseren Geschäftsräumen oder beim Besteller. Transporte gehen zu Lasten und auf Gefahr des Bestellers. Die Verpackung wird zu Selbstkosten verrechnet. Die bei der Instandsetzung ausgetauschten Teile gehen mit Austausch in unser Eigentum über.

4. Die Höhe der jeweils gültigen Instandsetzungskosten sind in unseren Geschäftsräumen ausgehängt oder können auf der jeweiligen Markenhomepage eingesehen werden. Der Rechnungsbetrag ist bei Rechnungslegung fällig und ohne Abzug sofort zahlbar. Der Kundendiensttechniker ist berechtigt, den Rechnungsbetrag in bar zu kassieren oder die Zustimmung des Kunden zur Einziehung mittels Lastschrift einzuholen. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren sowie Verzugszinsen in Höhe von 8,6 %- Punkten über den jeweils gültigen Basiszinssatz verrechnet.

5. Sollte das Gerät noch unserer Garantie unterliegen, erfolgt die notwendige Instandsetzung gemäß unseren Garantiebedingungen. Der Ersatz von Schäden an anderen als den zur Instandsetzung übernommenen Sachen ist ausgeschlossen, sofern nicht eine gesetzlich zwingende Haftung besteht.

6. Wird ein uns zur Instandsetzung übergebenes Gerät nicht innerhalb von 6 Monaten nach schriftlicher Aufforderung an die vom Besteller zuletzt bekannt gegebene Anschrift mit Hinweis auf eine allfällige Verwertung aus unseren Geschäftsräumen abgeholt, sind wir berechtigt, es selbstständig zu verwerten und aus dem Verwertungserlös das Instandsetzungsentgelt samt Nebenkosten zu decken.

AGB-Werkskundendienst 2018